Arbeitsplatzmessungen
Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind in besonders gefährdenden Arbeitsbereichen bestimmte Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten. Hier gilt es mit Hilfe von Arbeitsplatzmessungen Klarheit zu schaffen und erforderlichenfalls entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten.
Wir führen in Ihrem Auftrag orientierende Messungen unter Beachtung Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Strahlenschutzverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zum Nachweis der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten durch.
Zum Beispiel:
- Luftfeuchtigkeit
- Temperatur (Luft, Boden, Wände)
- Luftgeschwindigkeit
- Beleuchtung
- Lärm
- Gefahrstoffe
- CO2 Konzentration
Die erforderlichen Ermächtigungen durch das Landes-Gesundheitsamt Baden-Württemberg, Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaften liegen unserem Dienst vor.
Ihre Vorteile:
Durch die Erfassung von Arbeitsplatzmesswerten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- verhindern Sie Berufskrankheiten und senken Ihre Ausfallzeiten
- dokumentieren Sie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sowie nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko
- stärken das Vertrauen der Beschäftigten und zeigen Ihr Interesse an sicheren und gesundheitsbewussten Arbeitsplätzen