MBS GmbH
Bötzinger Straße 29 A
79111 Freiburg
Tel.: +49 (0)761-4011226
Fax: +49 (0)761-4011227
Mail: info@mbsgmbh.eu
Mo-Do: 08.00-12.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr: 08.00-12.30 Uhr
13.30-15.30 Uhr

Arbeitsmedizin

 

"Ziel der Arbeitsmedizin ist die Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen."

Sinnvolle integrierte Arbeitsmedizin = Mehrwert für Ihren Beruf

  • Rechtssicherheit
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen
  • Minimierung von Arbeitsunfällen und krankheitsbedingten Ausfallzeiten
  • Reduzierung von Berufskrankheiten
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit, -motivation, und -leistungsfähigkeit
  • Geringere Mitarbeiterfluktuation
  • Optimierung des Betriebsklimas wie auch des Unternehmensimage
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Gesetzliche Verpflichtung

Die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitgeber hinsichtlich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (derzeit DGUV Vorschrift 2) und weiteren Verordnungen wie u.a. die ArdMedVV.

Das Arbeitsschutzgesetz formuliert die Mindestanforderungen an den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet den Rahmen für die Umsetzung der EG-Richtlinien in nationales Recht.

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Die berufsgenossenschaftliches Vorschriften und seine Verordnungen konkretisieren die Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz und dienen als praxisorientierter Leitfaden. Im Bereich der Arbeitsmedizin ist dies u. a. die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Diese regelt die Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und  zu verhüten.

Unsere Betriebsärzte beraten und unterstützen Sie gerne!

MBS-Betriebsärzte verfügen über die erforderliche Fachkunde (Facharzt für Arbeitsmedizin/Zusatzbezeichnung Betriebmedizin) sowie über die notwendigen Ermächtigungen für die Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen und Vorsorgen nach speziellen Rechtsvorschriften.

Vertrauen Sie auf unser know-how und profitieren Sie vom regelmäßigen praxisnahen Erfahrungsaustausch unserer Betriebsärzte. Kontinuierliche interne und externe Fortbildungen unserer Fachkräfte gewährleisten eine Betreuung auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Anforderungen. Wir betreuen Klein-, Mittelständische und Großbetriebe bundesweit aus verschiedensten Branchen und legen großen Wert auf Personalkontinuität sowie eine Betreuung vor Ort in Ihrem Unternehmen. Sie erhalten bei uns kein "starres Betreuungskonzept".  Wir stimmen unsere Betreuung gemeinsam mit Ihnen sinnvoll auf die individuellen Gefahrenpotenziale Ihres Betriebes ab.

Gerne unterstützen wir Sie. Kontaktieren Sie uns!